Enge Verwandte – Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel – und Unternehmenserben profitieren von der Reform. Weitere Annäherung an die Verkehrswerte, Erhöhung der Freibeträge Das Vermögen wird künftig näher am Verkehrswert bewertet als bisher, was für die Erben großer Immobilien- und Grundstücksvermögen schmerzlich sein wird. Die Bewertung des Betriebsvermögens wird durch eine Rechtsverordnung des Finanzministeriums …
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